Gründen in Rosenheim
Wer in Rosenheim für dein Gründungsvorhaben zuständig ist
In Rosenheim gibt es zwei Wege, wenn du dich selbständig machen möchtest und Unterstützung brauchst. Welcher für dich gilt, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst. Die Stadt mit rund 65.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist eine kreisfreie Stadt in Bayern. Zuständig für dich ist entweder die Agentur für Arbeit Rosenheim oder das Jobcenter Rosenheim, Stadt. Beide Stellen entscheiden, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst. Mit diesem Gutschein kannst du ein Einzelcoaching in Anspruch nehmen, das dich auf die Selbständigkeit vorbereitet.
Falls du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit deine Anlaufstelle. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, wenn dein Vorhaben als tragfähig eingestuft wird. Bekommst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Rosenheim, Stadt, für dich zuständig. Hier kann das Einstiegsgeld eine Option sein. Beide Stellen prüfen dein Konzept und entscheiden unabhängig, ob eine Förderung infrage kommt. Das Coaching selbst findet online statt und hilft dir, deinen Businessplan und die Finanzplanung zu erarbeiten.
Wie das Coaching in Rosenheim abläuft
Das Gründungscoaching wird von einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger angeboten und ist für dich kostenlos, wenn du den AVGS von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhältst. Im Coaching erarbeitest du Schritt für Schritt deinen Businessplan, die Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung. Falls du einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Der Bildungsträger selbst stellt sie nicht aus und bewertet auch keine Vorhaben aus den eigenen Coachings.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch bekommst du alle Unterlagen per E-Mail. Anschließend beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein bewilligt ist, beginnt das Coaching – ganz ohne Termine vor Ort. So kannst du dich in Rosenheim flexibel und ohne zusätzliche Kosten auf deine Selbständigkeit vorbereiten.

