Gründen im Landkreis Schweinfurt
Du wohnst in Werneck, Niederwerrn oder einer anderen Gemeinde im Landkreis Schweinfurt und überlegst, dich selbständig zu machen. Vielleicht hast du schon eine grobe Idee, aber es fehlt dir noch der Businessplan oder die Finanzplanung. Oder du fragst dich, wie du überhaupt anfangen sollst, wenn du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst. Im Landkreis Schweinfurt sind für dich die Agentur für Arbeit Schweinfurt oder das Jobcenter Schweinfurt zuständig – je nachdem, welche Leistung du erhältst. Sie können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein Gründungscoaching bezahlen kannst, ohne selbst Kosten zu tragen.
Wer entscheidet über deine Förderung? Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, ist die Agentur für Arbeit Schweinfurt deine Anlaufstelle. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, der dich in den ersten Monaten deiner Selbständigkeit unterstützt. Bekommst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Schweinfurt für dich zuständig. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Ob du einen AVGS oder eine andere Unterstützung erhältst, entscheidet immer die zuständige Stelle – nicht der Bildungsträger oder der Coach. Im Landkreis Schweinfurt leben rund 114.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf etwa 840 Quadratkilometern. Die größten Gemeinden sind Werneck, Niederwerrn und Schonungen, aber egal, ob du in einer größeren oder kleineren Gemeinde wie Sulzheim oder Dingolshausen lebst: Die Wege zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter sind für alle gleich.
Das Coaching findet ausschließlich online statt und ist für dich kostenlos, wenn du den AVGS erhältst. Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld brauchst. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Wie sie ausfällt, entscheidet allein diese Stelle – nicht dein Coach. Der Ablauf beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft und startest mit dem Coaching, sobald der Gutschein vorliegt. So kannst du dich voll auf deine Gründung konzentrieren, ohne dich um die Kosten kümmern zu müssen.

