Gründen im Landkreis Nürnberger Land
Dein Weg zum Gründungscoaching beginnt hier
Im Nürnberger Land überlegst du, dich selbständig zu machen – und fragst dich, wer dich dabei unterstützt. Die Agentur für Arbeit Nürnberg und das Jobcenter Nürnberger Land können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Mit diesem Gutschein nimmst du an einem Einzelcoaching teil, das dich auf die Gründung vorbereitet. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, für dich ist das Coaching kostenlos. Ob du den Gutschein erhältst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft.
Das Coaching findet online per Video statt. Du erarbeitest darin deinen Businessplan und die Finanzplanung, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld brauchst. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Wie sie ausfällt, entscheidet allein diese Stelle.
Wer ist für dich zuständig?
Im Nürnberger Land leben rund 169.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von knapp 800 Quadratkilometern. Die größten Städte sind Lauf an der Pegnitz, Altdorf bei Nürnberg und Feucht, aber auch kleinere Gemeinden wie Hersbruck, Röthenbach an der Pegnitz oder Schnaittach gehören dazu. Egal, ob du in einer größeren Stadt oder einer ländlich geprägten Gemeinde wohnst: Die zuständigen Stellen sind dieselben. Die Agentur für Arbeit Nürnberg ist für dich da, wenn du Arbeitslosengeld beziehst. Das Jobcenter Nürnberger Land ist deine Anlaufstelle, wenn du Bürgergeld erhältst.
Das Nürnberger Land grenzt an mehrere Landkreise und Städte, darunter Nürnberg, der Landkreis Roth und der Landkreis Erlangen-Höchstadt. Auch wenn du in einer Gemeinde an der Grenze lebst, ändert das nichts an deiner Zuständigkeit. Die Förderung und das Coaching sind unabhängig von deinem Wohnort im Landkreis. Du klärst mit deiner Vermittlungsfachkraft, ob du einen AVGS für das Gründungscoaching erhältst, und kannst dann von überall im Nürnberger Land online teilnehmen.
So startest du mit dem Coaching
Nach einem kostenlosen Erstgespräch beantragst du den AVGS und beginnst mit der Planung deiner Selbständigkeit. Das Coaching läuft ausschließlich online ab – du brauchst kein Büro vor Ort und kannst dich voll auf die Inhalte konzentrieren. Ob du in Lauf, Altdorf oder einer kleineren Gemeinde wie Ottensoos oder Vorra wohnst: Der Ablauf ist derselbe, und die Unterstützung steht dir im gesamten Landkreis zur Verfügung.

