Gründen im Landkreis Neumarkt i.d. OPf.
Dein Weg zum Gründungscoaching im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Wenn du im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. den Schritt in die Selbständigkeit planst, kannst du ein kostenloses Einzelcoaching nutzen – bezahlt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dafür brauchst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Den beantragst du bei deiner Vermittlungsfachkraft. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die zuständige Stelle. Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt und begleitet dich bei der Erstellung deines Businessplans und der Finanzplanung.
Der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. erstreckt sich über rund 1.343 Quadratkilometer und ist Heimat von etwa 139.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Hier leben Menschen in Städten wie Neumarkt i.d.OPf., Freystadt oder Berching, aber auch in kleineren Gemeinden wie Pilsach oder Lupburg. Egal, ob du in einer größeren Stadt oder einer ländlich geprägten Gemeinde wohnst: Das Coaching ist bundesweit verfügbar und kommt ohne Termine vor Ort aus.
Zuständige Stellen für Gründerinnen und Gründer im Landkreis
Für die Beantragung des AVGS ist entweder die Agentur für Arbeit Regensburg oder das Jobcenter Neumarkt i.d.OPf. zuständig. Welche Stelle für dich infrage kommt, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Die Agentur für Arbeit unterstützt dich, wenn du Arbeitslosengeld erhältst, und kann dir zusätzlich den Gründungszuschuss gewähren. Das Jobcenter ist für dich da, wenn du Bürgergeld bekommst, und entscheidet über das Einstiegsgeld. Beide Stellen prüfen individuell, ob eine Förderung möglich ist.
Im Coaching erarbeitest du gemeinsam mit deinem Coach die Grundlagen für deine Selbständigkeit. Dazu gehören der Businessplan sowie die Planung von Rentabilität und Liquidität. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch. Danach erhältst du alle weiteren Informationen per E-Mail und kannst den Gutschein beantragen. So kannst du direkt mit dem Coaching beginnen, ohne lange Wartezeiten oder zusätzliche Kosten.

