Gründen im Landkreis Landsberg am Lech
Wer ist für dich zuständig, wenn du im Landkreis Landsberg am Lech gründen willst?
Der Landkreis Landsberg am Lech gehört zum Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit Weilheim, wenn du Arbeitslosengeld beziehst. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Landsberg am Lech für dich da. Beide Stellen entscheiden, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst. Mit diesem Gutschein kannst du ein kostenloses Einzelcoaching nutzen, das dich auf die Selbständigkeit vorbereitet. Ob du den Gutschein erhältst, hängt von deiner persönlichen Situation ab – deine Vermittlungsfachkraft klärt das mit dir.
Im Landkreis Landsberg am Lech leben rund 122.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 803 Quadratkilometern. Die größten Gemeinden sind Landsberg am Lech, Dießen am Ammersee und Kaufering. Egal, ob du in einer der größeren Städte oder in einer kleineren Gemeinde wie Greifenberg, Eresing oder Reichling lebst: Das Coaching findet ausschließlich online statt. Du brauchst also keine Anfahrt zu einem Büro und kannst die Termine flexibel in deinen Alltag einbauen.
Was du im Coaching erarbeitest – und was du dafür brauchst
Das Coaching der GRÜNDERgo GmbH ist ein zertifiziertes Angebot nach § 45 SGB III. Es richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ihren Businessplan und ihre Finanzplanung erstellen wollen. Dazu gehören eine Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau, die du für deine Gründung benötigst. Das Coaching wird vollständig über Video durchgeführt und ist für dich kostenlos, wenn du den AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhältst.
Falls du einen Gründungszuschuss (bei Arbeitslosengeld) oder Einstiegsgeld (bei Bürgergeld) beantragen möchtest, brauchst du eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Diese Stellungnahme wird nicht von der GRÜNDERgo ausgestellt, aber du kannst sie im Rahmen des Coachings von einer unabhängigen fachkundigen Stelle erhalten.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch. Danach beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein vorliegt, kann das Coaching beginnen. Alle Unterlagen erhältst du per E-Mail, und die Termine finden online statt.

