Gründen im Landkreis Haßberge
Im Landkreis Haßberge leben rund 84.000 Menschen. Die Entfernungen zwischen den Städten und Gemeinden sind oft weit: Von Haßfurt nach Ebern oder von Zeil am Main nach Hofheim sind es jeweils mehr als zwanzig Kilometer. Wer sich selbständig machen will, muss nicht zusätzlich Zeit und Kosten für Fahrten zu Beratungsterminen einplanen. Das Gründungscoaching findet ausschließlich online per Video statt. Du kannst von jedem Ort im Landkreis aus teilnehmen – ob aus Knetzgau, Eltmann oder Maroldsweisach – und sparst dir damit lange Wege zu einem Büro, das es hier nicht gibt. Die Termine passen sich deinem Alltag an, nicht umgekehrt.
Wer entscheidet über den Gutschein für dein Coaching?
Für Gründerinnen und Gründer, die Arbeitslosengeld beziehen, ist die Agentur für Arbeit Schweinfurt zuständig. Dort kannst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, der das Coaching bezahlt. Wenn du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Haßberge deine Anlaufstelle. Ob du den Gutschein bekommst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Die Entscheidung trifft allein die zuständige Stelle – die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob das Coaching für dich infrage kommt, und stellt den Gutschein aus, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Coaching selbst ist für dich kostenlos, weil es über den AVGS abgerechnet wird. Du erarbeitest darin Schritt für Schritt deinen Businessplan und die Finanzplanung, also die Zahlen zu Rentabilität und Liquidität. Falls du später einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens nötig. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Der Bildungsträger stellt sie nicht selbst aus, sondern vermittelt den Kontakt zu einer solchen Stelle.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach erhältst du alle Unterlagen per E-Mail und kannst den Gutschein bei deiner Vermittlungsfachkraft beantragen. Sobald der Gutschein vorliegt, beginnt das Coaching. So kannst du dich auf deine Gründung konzentrieren, ohne dich um zusätzliche Kosten oder lange Anfahrten kümmern zu müssen.

