Gründen im Landkreis Weilheim-Schongau
Du wohnst in Weilheim, Penzberg oder einer anderen Gemeinde im Landkreis Weilheim-Schongau und überlegst, dich selbständig zu machen. Vielleicht hast du schon eine grobe Idee, aber fragst dich, wer dich bei den nächsten Schritten unterstützt – und ob es dafür eine Förderung gibt. Im Landkreis sind zwei Stellen für dich zuständig: Die Agentur für Arbeit Weilheim, wenn du Arbeitslosengeld beziehst, und das Jobcenter Weilheim-Schongau, wenn du Bürgergeld erhältst. Beide können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein kostenloses Gründungscoaching in Anspruch nehmen kannst.
Wer entscheidet über die Förderung? Ob du den AVGS bekommst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft, ob das Coaching für dich sinnvoll ist. Falls du Arbeitslosengeld erhältst, kannst du außerdem den Gründungszuschuss beantragen. Beim Jobcenter gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Über beide Leistungen entscheidet allein die jeweilige Behörde. Das Coaching selbst findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort – ob in Peißenberg, Schongau oder einer kleineren Gemeinde – teilnehmen kannst.
Das Einzelcoaching begleitet dich dabei, deinen Businessplan und die Finanzplanung zu erarbeiten. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau, die für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld benötigt werden. Die GRÜNDERgo GmbH ist ein zugelassener Bildungsträger nach § 45 SGB III und bietet die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ an. Das Coaching wird vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen, für dich entstehen keine Kosten.

