Gründen im Landkreis Erding
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Erding?
Im Landkreis Erding hängt dein Weg in die Selbständigkeit davon ab, welche Leistung du aktuell beziehst. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Freising für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, wenn dein Vorhaben tragfähig erscheint. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Erding deine Anlaufstelle. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung für Gründerinnen und Gründer. Beide Stellen entscheiden eigenständig, ob sie dich unterstützen – und ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst.
Der AVGS ist der Schlüssel zum kostenlosen Gründungscoaching. Mit ihm übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für das Einzelcoaching, das komplett online stattfindet. Du brauchst kein Büro vor Ort und keine langen Anfahrten: Alle Termine finden per Video statt, egal, ob du in Erding, Dorfen oder einer kleineren Gemeinde im Landkreis lebst. So kannst du dich voll auf deine Gründung konzentrieren, ohne zusätzliche Hürden.
Was dich im Coaching erwartet – und was nicht
Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören eine Rentabilitätsvorschau und eine Liquiditätsplanung, die zeigen, wie dein Vorhaben wirtschaftlich funktionieren soll. Das Coaching ist darauf ausgelegt, dir Klarheit über deine nächsten Schritte zu geben – ohne Versprechen, dass die Gründung automatisch gelingt. Am Ende hast du Unterlagen, die du für Anträge bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter brauchst.
Die GRÜNDERgo GmbH ist ein zugelassener Bildungsträger nach § 45 SGB III und bietet die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ an. Das Coaching wird ausschließlich online durchgeführt und steht Gründerinnen und Gründern im gesamten Landkreis Erding offen. Ob du in einer größeren Stadt wie Erding oder in einer kleineren Gemeinde wie Hohenpolding lebst, spielt keine Rolle: Der Ablauf ist für alle gleich. Nach einem kostenlosen Erstgespräch beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft und startest mit dem Coaching, sobald der Gutschein vorliegt.

