Gründen im Landkreis Regensburg
Der Landkreis Regensburg erstreckt sich über rund 1.393 Quadratkilometer im östlichen Bayern und grenzt an sieben Nachbarkreise sowie die Stadt Regensburg. Mit etwa 196.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zählt er zu den größeren Landkreisen der Region. Wer hier den Schritt in die Selbständigkeit plant, findet in der Agentur für Arbeit Regensburg oder dem Jobcenter Regensburg die ersten Ansprechpartner für eine Förderung. Beide Stellen entscheiden, ob ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausgestellt wird, der das Gründungscoaching vollständig abdeckt – ohne Kosten für dich als Gründerin oder Gründer.
Wer entscheidet über deine Förderung? Ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhältst, bestimmt, welche Stelle für dich zuständig ist. Die Agentur für Arbeit Regensburg ist Anlaufstelle für alle, die Arbeitslosengeld I beziehen und sich mit dem Gründungszuschuss selbständig machen möchten. Das Jobcenter Regensburg ist dagegen für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld da, die eine Förderung über das Einstiegsgeld prüfen lassen. In beiden Fällen klärt deine Vermittlungsfachkraft, ob ein AVGS für das Coaching infrage kommt. Der Gutschein wird nicht automatisch ausgestellt, sondern hängt von deiner individuellen Situation ab.
Das Coaching selbst findet ausschließlich online per Video statt. Im Einzelgespräch werden dein Businessplan und die Finanzplanung erarbeitet – von der Rentabilitätsvorschau bis zur Liquiditätsplanung. Da es keine Termine vor Ort gibt, kannst du von jedem Ort im Landkreis aus teilnehmen, egal ob du in Regenstauf, Neutraubling oder einer kleineren Gemeinde wie Kallmünz lebst. Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch beantragst du den AVGS und startest mit dem Coaching, sobald der Gutschein vorliegt. Die Unterlagen erhältst du per E-Mail, sodass du dich ganz auf die Inhalte konzentrieren kannst.
Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. So sparst du dir die Gebühren, die andernorts für diese Bescheinigung anfallen können. Das Coaching selbst ist AZAV-zertifiziert und als Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III anerkannt.

