Gründen im Landkreis Rosenheim
Wer entscheidet über deine Förderung im Landkreis Rosenheim?
Im Landkreis Rosenheim gibt es zwei Wege, wenn du dich selbständig machen willst und Unterstützung suchst. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Rosenheim für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld erhältst, wendest du dich an das Jobcenter Rosenheim – hier geht es um das Einstiegsgeld. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Mit diesem Gutschein kannst du ein kostenloses Gründungscoaching nutzen, das online per Video stattfindet.
Der Landkreis Rosenheim erstreckt sich über rund 1.442 km² und hat etwa 259.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Zu den größten Städten und Gemeinden zählen Kolbermoor, Bad Aibling, Bruckmühl und Wasserburg am Inn. Auch in kleineren Orten wie Riedering, Aschau im Chiemgau oder Edling kannst du das Coaching in Anspruch nehmen, da es ausschließlich online angeboten wird. Die Entfernung zu den zuständigen Stellen in Rosenheim spielt dabei keine Rolle – du brauchst kein Büro vor Ort aufzusuchen und kannst von überall aus teilnehmen, solange du eine stabile Internetverbindung hast.
Was du im Coaching erarbeitest
Das Einzelcoaching begleitet dich dabei, deinen Businessplan und die Finanzplanung zu erstellen. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, die für die Gründung wichtig sind. Das Coaching wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger, der die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III anbietet. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Rosenheim, wenn du den AVGS erhalten hast.
Falls du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen möchtest, benötigst du eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Diese wird nicht von der GRÜNDERgo selbst ausgestellt, aber im Rahmen des Coachings kannst du sie kostenlos von einer unabhängigen fachkundigen Stelle erhalten. Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du alle Unterlagen per E-Mail erhältst und den weiteren Ablauf besprichst.
Zuständige Stellen und Nachbarregionen
Der Landkreis Rosenheim grenzt an die Stadt Rosenheim sowie an die Landkreise Ebersberg, Miesbach, Mühldorf am Inn, München und Traunstein. Egal, ob du in einer größeren Gemeinde wie Prien am Chiemsee oder in einer kleineren wie Rimsting lebst – die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Rosenheim sind für dich zuständig, wenn du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Da das Coaching online stattfindet, kannst du es unabhängig von deinem Wohnort im Landkreis oder in angrenzenden Regionen nutzen. Die Anmeldung erfolgt einfach über das kostenlose Erstgespräch, und alle weiteren Schritte werden digital begleitet.

