Gründen in Straubing
Du willst dich in Straubing selbständig machen und suchst nach einer Möglichkeit, dich vor dem Start gründlich vorzubereiten? Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kannst du ein Einzelcoaching nutzen, das dich bei der Planung deines Vorhabens unterstützt. Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt – für dich entstehen dabei keine Kosten. Entscheidend ist, dass du den Antrag über deine Vermittlungsfachkraft stellst. Ob der Gutschein bewilligt wird, hängt allein von der zuständigen Stelle ab, nicht von uns als Bildungsträger.
Wer ist in Straubing für dich zuständig? In Straubing gibt es zwei Anlaufstellen, je nachdem, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhältst. Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Deggendorf für dich zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, falls du dich nach der Gründung finanziell absichern möchtest. Falls du Bürgergeld bekommst, ist das Jobcenter Straubing deine Ansprechpartnerin. Hier kannst du prüfen lassen, ob das Einstiegsgeld für dich infrage kommt. In beiden Fällen entscheidet die Behörde allein über eine Förderung – wir als Coaching-Anbieter haben darauf keinen Einfluss.
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt. Du brauchst also kein Büro oder einen Termin vor Ort, sondern kannst von überall aus teilnehmen. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens umfasst. Falls du später einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Plans nötig. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Ob die Stellungnahme positiv ausfällt, entscheidet allein diese Stelle.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle nötigen Unterlagen per E-Mail. Anschließend beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein vorliegt, kann das Coaching beginnen. Da wir bundesweit arbeiten, sind wir nicht auf Straubing beschränkt, aber genau dort kannst du das Angebot nutzen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

