Gründen im Landkreis Eichstätt
Du wohnst in Eichstätt, Gaimersheim oder einer der anderen Gemeinden im Landkreis Eichstätt und überlegst, dich selbständig zu machen. Vielleicht hast du schon eine Idee, aber fragst dich, wer für dich zuständig ist und wie du Unterstützung bekommst, ohne gleich viel Geld auszugeben. Im Landkreis Eichstätt leben rund 136.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf etwa 1.216 Quadratkilometern. Die nächsten Schritte in die Selbständigkeit hängen davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst – und welche Stelle dann über eine Förderung entscheidet.
Wer entscheidet über deine Förderung? Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit Ingolstadt für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, falls du die Voraussetzungen erfüllst. Beziehst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Eichstätt dein Ansprechpartner. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Mit diesem Gutschein kannst du ein Gründungscoaching in Anspruch nehmen, das für dich kostenlos ist.
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt und wird von der GRÜNDERgo GmbH angeboten. Als AZAV-zugelassener Bildungsträger führt sie die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III durch. Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens umfasst. Das Coaching ist bundesweit verfügbar, es gibt keine Termine vor Ort. Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Angebot zu deiner Situation passt.

