Gründen im Landkreis Ostallgäu
Du willst dich im Landkreis Ostallgäu selbständig machen und suchst Unterstützung für deinen Businessplan? Der erste Schritt führt dich zu deiner Vermittlungsfachkraft. Dort klärst du, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst. Mit diesem Gutschein nimmst du am Coaching teil, ohne selbst etwas zu zahlen. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Ostallgäu. Entscheidend ist, bei welcher Stelle du gerade Leistungen beziehst: Arbeitslosengeld oder Gründungszuschuss laufen über die Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen, Bürgergeld oder Einstiegsgeld über das Jobcenter Ostallgäu. Deine Fachkraft entscheidet allein, ob der Gutschein für dich infrage kommt – und ob eine Förderung für den Start in die Selbständigkeit möglich ist.
Wer im Ostallgäu für dich zuständig ist
Im Landkreis Ostallgäu leben rund 142.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf etwa 1.393 Quadratkilometern. Die größten Gemeinden sind Marktoberdorf, Füssen und Buchloe, doch auch in kleineren Orten wie Pfronten, Obergünzburg, Biessenhofen oder Nesselwang gibt es Gründungsinteressierte. Der Landkreis grenzt an mehrere Nachbarregionen: Im Süden liegt der Landkreis Oberallgäu, im Westen Kaufbeuren und der Landkreis Landsberg am Lech, im Norden der Landkreis Augsburg und im Osten die Landkreise Weilheim-Schongau sowie Garmisch-Partenkirchen. Unabhängig davon, ob du in einer größeren Stadt wie Füssen oder einer kleineren Gemeinde wie Stöttwang oder Ruderatshofen lebst, sind die zuständigen Stellen für dich immer dieselben.
Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, wendest du dich an die Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen. Für Bürgergeld ist das Jobcenter Ostallgäu zuständig. Beide Stellen prüfen, ob der AVGS für dich passt. Das Coaching selbst findet ausschließlich online per Video statt – du brauchst also kein Büro vor Ort und kannst von überall im Landkreis teilnehmen, egal ob du in Halblech, Seeg oder Unterthingau wohnst. So sparst du dir lange Anfahrtswege und kannst die Termine flexibel in deinen Alltag einbauen.
Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, darunter Rentabilität und Liquidität. Falls du später einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens nötig. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle Unterlagen per E-Mail, beantragst den Gutschein und startest mit dem Coaching. So kannst du dich voll auf deine Gründung konzentrieren, ohne dich um die Kosten kümmern zu müssen.

